Gebühren
Die FBW ist eine Behörde, die sich selbst finanziert.
Für die Begutachtung eines Films durch eine FBW Jury wird eine Gebühr erhoben. Auf die Gebühren wird keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer erhoben.
Auszug aus der Gebührenordnung:
| Gebühren: | ||
| 1 Minute | = | 22,47 € |
| Mindestgebühr | = | 120,00 € |
| Ermäßigte Gebühr | = | 20,55 € |
| Höchstgebühr | = | 3.000,00 € |
| zum Beispiel: | ||
| 10 Minuten | = | 225,00 € |
| 10 Minuten (ermäßigt) | = | 205,00 € |
| 90 Minuten | = | 2.000,00 € |
| 90 Minuten (ermäßigt) | = | 1.850,00 € |
Die ermäßigte Gebühr gilt für Studentische Produktionen, Kinderfilme, Dokumentarfilme und ländergeförderte Filme.

Mehr zu den Gebühren finden Sie hier in unserer Gebührenordnung.